KK-Sozialarbeit (KKSA)

Quelle: freelogoservices.com
„Die Kirchenkreissozialarbeit ist ein unverzichtbarer Ausdruck der diakonischen Hinwendung zum Nächsten. In nahezu jedem Kirchenkreis arbeiten Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen, die sich mit professionellem Blick den sozialen Nöten von Menschen zuwenden und mit ihnen gemeinsam Schritte zur Veränderung ihrer Lebenssituation suchen.“

So beschreibt der Landesbischof der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Ralf Meister in seinem Geleitwort zur „Rahmenkonzeption der Kirchenkreissozialarbeit“ von 2015 unsere Berufsgruppe.
Quelle: Jens Schulze
Die Arbeit der KKSA lässt sich aber auch anders darstellen. Nachfolgend ein Auszug aus dem sog. "Osterbrief" aus dem Jahr 2020, in dem die wesentlichen Grundlagen unserer Arbeit dargestellt sind: 

 ➢ Kirchenkreissozialarbeit ist professionelle Sozialarbeit der evangelischen Kirche. Sie arbeitet mit Ratsuchenden in der Beratung, in Gruppen und Projekten. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist für jeden Kirchenkreis und jede Region in der Hannoverschen Landeskirche als einziger diakonischer Arbeitsbereich, der ausschließlich aus kircheneigenen Mitteln finanziert wird, unverzichtbar. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist also unabhängig von staatlicher oder kommunaler Mitfinanzierung. Diese Unabhängigkeit schafft ihr die Möglichkeit entschieden auf soziale Missstände hinzuweisen und sich politisch als Lobby für die Ratsuchenden einzusetzen. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist somit maßgeblich daran beteiligt, dass Kirchenkreise ihre diakonischen Aufgaben wahrnehmen und diakonische Verantwortung übernehmen. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist also notwendiger und unverwechselbarer Bestandteil verfasster Kirche. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist ein nicht zu unterschätzender Gradmesser für die Wahrnehmung und Akzeptanz kirchlicher Arbeit in der Bevölkerung. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit sorgt mit ihrer Arbeit für mehr Glaubwürdigkeit der Kirche. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit spürt im Kirchenkreis Notlagen auf und betreibt Ursachenforschung hierzu. Sie leistet hierdurch einen wichtigen Beitrag zur sozialpolitischen Arbeit im Kirchenkreis. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit entwickelt Konzepte zur Beseitigung von Notlagen gemeinsam mit Betroffenen und anderen kirchlichen und nicht-kirchlichen Trägern von Sozialarbeit. 
➢ Klientinnen und Klienten der Kirchenkreissozialarbeit sind immer auch Mit-Initiatorinnen und - Initiatoren und Beteiligte an Projekten der Kirchenkreissozialarbeit. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist durch die zuletzt genannten Ansätze ein wichtiger Träger von Gemeinwesenarbeit im Kirchenkreis. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist deshalb ein wichtiges Bindeglied zwischen Kirche und Sozialraum. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist durch ihre sozialräumlichen Ansätze und die Einbindung anderer „Player“ auch immer ein Spiegelbild ökumenischen Engagements im Kirchenkreis. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit übt ein sogenanntes „Wächteramt“ aus. Sie nimmt die „Sozialanwaltliche Vertretung“ ihrer Klienten wahr. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist für Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind, durch das Angebot von Offenen Sprechstunden und durch die Möglichkeit von Hausbesuchen niedrigschwellig erreichbar. Kirchenkreissozialarbeit ist erste Anlaufstelle für Menschen in Not. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit bietet psychosoziale Beratung von Einzelnen, Paaren und Familien an, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit der Ratsuchenden. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit hilft und betreut auch in wirtschaftlichen Notlagen schnell und unkompliziert. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit kann auch in Krisensituationen durch ihr Knowhow der sozialen Landschaft vor Ort i. d. R. sehr schnell intervenieren. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit erreicht durch ihre Beratungsangebote und Projekte auch kirchenferne Menschen, die der Kirche gegenüber distanziert sind oder den Kontakt zur Kirche verloren haben. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit organisiert Hilfestellungen in eigener Verantwortung nach modernen und professionellen Gesichtspunkten und berücksichtigt hierbei Besonderheiten und / oder Alleinstellungsmerkmale bzw. Instrumente kirchlicher Sozialarbeit. Bei Bedarf stellt die Kirchenkreissozialarbeit den Kontakt zu anderen Fachdiensten her. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit sorgt somit für eine nachhaltige und interfachliche Vernetzung und regelmäßigen Austausch untereinander. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist bzgl. aller diakonischen Themen Ansprechpartner sowohl für einzelne Gemeinden oder Regionen eines Kirchenkreises, aber auch immer für den ganzen Kirchenkreis. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit stellt die fachliche Beratung innerhalb der Gremien eines Kirchenkreises und seiner Gemeinden sicher. Kirchenvorstand und Diakonieausschuss, sowie einzelne Kolleginnen und Kollegen im Kirchenkreis, Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone, Diakoniebeauftragte, werden in diakonischen Fragen durch die Kirchenkreissozialarbeit beraten. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit ist nicht zuletzt auch für die Leitung eines Kirchenkreises, den Kirchenkreisvorstand und für die Superintendentin oder den Superintendenten erster Ansprechpartner in allen diakonischen Angelegenheiten. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit entlastet somit Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone, Kirchenvorstände, Gemeindeglieder, Einrichtungsleitungen und viele andere Akteure mehr. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit arbeitet eng mit ihrem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen, sowie mit kirchlichen Stiftungen und anderen Dachorganisationen der Diakonie Deutschlands zusammen. 
➢ Kirchenkreissozialarbeit organisiert in Eigenverantwortung den regelmäßigen fachlichen Austausch auf Sprengel-Ebene. 
Quelle: freelogoservices.com