05.03.2019: Einstimmiger Beschluss der beim Austauschtreffen in Hannover anwesenden Kolleg*innen im TV-L zu verbleiben und innerhalb der bestehenden Tarifstruktur eine höhere Vergütung anzustreben (EG 11, Fallgruppe 2, "besondere Schwierigkeit und Bedeutung")!
05.03.2019: Die SAV erhält beim Austauschtreffen der KKSA das Mandat die ADK-Arbeitnehmervertreter damit zu beauftragen zügig Verhandlungen mit der Arbeitgeber-Seite für eine höhere Vergütung der KKSA nach TV-L EG 11 aufzunehmen!
Also vergesst alles, was in älteren Docs zu lesen ist!!! Das ist „Schnee von gestern“!!!
WIR WOLLEN:
05.03.2019: Die SAV erhält beim Austauschtreffen der KKSA das Mandat die ADK-Arbeitnehmervertreter damit zu beauftragen zügig Verhandlungen mit der Arbeitgeber-Seite für eine höhere Vergütung der KKSA nach TV-L EG 11 aufzunehmen!
Also vergesst alles, was in älteren Docs zu lesen ist!!! Das ist „Schnee von gestern“!!!
WIR WOLLEN:
- Eingruppierung aller KKSA, die nach dem „Rahmenkonzept Kirchenkreissozialarbeit“ arbeiten und für eine größere Region von mehreren Kirchengemeinden oder einen ganzen Kirchenkreis zuständig sind nach TV-L, Entgeltgruppe 11, Fallgruppe 2, "besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit"
- Dadurch Rücknahme der Verschlechterungen durch Einführung des TV-L 2009
- Dadurch Angleichung an die für den "Sozial- und Erziehungsdienst" erreichten Gehaltsverbesserungen durch Übernahme des TVöD-SuE-Tarifs zum 01.01.2019, sowie an die für Diakoninnen und Diakone innerhalb der DienstVO beschlossene neue Entgeltstruktur
- Denn Kirchenkreissozialarbeit ist mehr als nur zu einem Drittel besonders schwierig und bedeutend
- Denn Kirchenkreissozialarbeit soll attraktiv und zukunftsfähig bleiben, gerade für jüngere Kolleg*innen