Ohne Titel

Sun, 22 Apr 2018 20:39:40 +0000 von Helmut Hartema

Dem Dokument "Ki.Amtsblatt._89._Änderung_DVO_01.01.2019" könnt Ihr die rechtliche Grundlage für die Überleitung des Sozialdienstes (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter innerhalb der Konföderation = Landeskirchen Hannover, Braunschweig & Oldenburg) in den TVöD ab 01.01.2019 entnehmen. Damit ist eine Vergütung nach der SuE-Entgelttabelle sichergestellt. Für die Kirchenkreissozialarbeiterinnen und Kirchenkreissozialarbeiter hat die SAV an die in der "Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission" (ADK) vertretenen Arbeitnehmerorganisationen "VkM" und "Kirchengewerkschaft Niedersachsen" einen Antrag mit der Bitte gestellt, sie mögen Verhandlungen innerhalb der "ADK" für eine Überleitung der KKSA aufnehmen. Damit wurde zeitnah eine sichere Verhandlungsgrundlage für unsere Berufsgruppe geschaffen.
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